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   BSG, 22.08.2012 - B 11 AL 53/12 B   

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https://dejure.org/2012,28041
BSG, 22.08.2012 - B 11 AL 53/12 B (https://dejure.org/2012,28041)
BSG, Entscheidung vom 22.08.2012 - B 11 AL 53/12 B (https://dejure.org/2012,28041)
BSG, Entscheidung vom 22. August 2012 - B 11 AL 53/12 B (https://dejure.org/2012,28041)
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  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 11 AL 53/12 B
    3 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; stRspr).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 11 AL 53/12 B
    3 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; stRspr).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 11 AL 53/12 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und sie hat den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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